Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die Leistungen und Angebote des Vermieters erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind nur rechtswirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Annahme
Der Vertrag ist angenommen, wenn die Bestellung des Mieters von dem Vermieter schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde. Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrages entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn Sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt sind. Vermietete Ware bleibt Eigentum des Vermieters.
§3 Preise
Es gelten die Preise bei Vertragsabschluss.
Die Miete ist - ohne Abzug - am Tag der Abholung fällig. Bei Mietpreisen ab 100 €, behält sich der Vermieter vor, eine Anzahlung von 30 %, des Mietpreises unmittelbar nach Vertragsabschluss zu fordern.
Für Anlieferung, An- und Abbau sowie Abholung des Mietgegenstandes werden gesonderte Kosten fällig.
Bei Selbstabholungen von Eventmodulen bzw. Eventequipment ist der volle Mietpreis sofort fällig, zzgl. erhebt der Vermieter eine vom Kunden zu hinterlegende Kaution in jeweils angemessener Höhe. Die Kaution ist bei mangelfreier Rückgabe der Geräte zurückzuerstatten. Im Falle mangelhafter oder nicht erfolgender Rückgabe der Geräte behält der Vermieter diese in Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein.
§ 4 Stornierungskosten und Widerrufsbelehrung
Der Widerruf eines Vertrages hat schriftlich durch den Mieter zu erfolgen.
Der Mieter ist berechtigt, bis 31 Tage vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt den Vertrag kostenfrei und ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Getätigte Anzahlungen werden in voller Höhe an den Mieter rückerstattet.
Bei späterem Widerruf des Vertrags durch den Mieter gelten folgende Stornierungskosten:
30 bis 15 Tage vor Mietbeginn 30 % des Auftragswertes,
14 bis 7 Tage vor Mietbeginn 60 % des Auftragswertes,
6 Tage bis Mietbeginn 100 % des Auftragswertes.
Teilkündigungen werden anteilig berechnet.
§ 5 Abholung/Übergabe/Lieferung/Abholung
Grundsätzlich sind die Mietgegenstände bei dem Vermieter abzuholen.
Bei Anlieferung oder Abholung des Mietgegenstandes hat der Mieter diese unverzüglich auf erkennbare Mangel zu überprüfen. Mit der Übernahme der Mietgegenstände bestätigt der Mieter Funktionstüchtigkeit und Mangelfreiheit. Sollte
sich ein Mangel erst nach Aufbau zeigen, ist dieser Mängel unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen.
Der Mieter hat für geeignete Transportmöglichkeiten und die ordnungsmäßige Sicherung beim Transport der Mietgegenstände Sorge zu tragen. Ist das nicht der Fall, kann der Vermieter die Herausgabe der Mietware verweigern.
Der Mieter hat das Verstauen und Sichern im/auf dem Transportfahrzeug selbst vorzunehmen und ist dafür verantwortlich.
Lieferung
Eine Lieferung des Mietgegenstandes kann gesondert vereinbart werden und wird in der Regel mit 0,59 € je gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt. Soweit eine Lieferung vereinbart ist, gilt die Lieferung bis Bordsteinkante. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Für Lieferungen mit einem Gesamtgewicht von über 50kg, werden, wird zusätzlich eine Pauschale von 49€ in Rechnung gestellt, ab einem Liefergewicht von 100kg, beträgt diese Pauschale 69€. Diese Pauschale wird auch trotz Lieferrabatten vollständig in Rechnung gestellt.
Sollte der Vermieter infolge einer besonderen Verkehrssituation (Stau ect.), Fahrzeugpanne oder höherer Gewalt an der Bereitstellung des Mietgutes gehindert werden, entfällt somit jeglicher Anspruch auf Schadenersatzleistungen.
Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Anlieferung unverzüglich von dem ordnungsgemäßen Zustand der Artikel und der Vollständigkeit der Lieferung zu überzeugen. Etwaige Reklamationen seitens des Mieters in Bezug auf nicht vertragsgemäße Leistungen müssen sofort nach der Lieferung erfolgen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt. Nach Feststellung von Beschädigungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, dürfen die Geräte nicht mehr betrieben werden.
Der Mietgegenstand ist nach Ende der Mietzeit abholfertig bereit-zustellen. Die Mietgegenstände müssen dem Vermieter abholfertig und zugänglich zur Verfügung gestellt werden.
§7 Haftung
1. Beim Aufbau der Geräte sind die Aufbauhinweise zu beachten. Diese werden dem Mieter bei Selbstabholung zusammen mit den Geräten übergeben oder diesen bei Auslieferung beigefügt. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund der Nichtbeachtung der Aufbauhinweise entstehen, übernimmt der Vermieter nicht.
Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters. Es dient nur dem vorgesehenen Zweck auf der jeweiligen Veranstaltung. Eine anderweitige Verwendung während der Mietzeit oder im Anschluss daran ist nicht erlaubt.
Dem Mieter obliegt während der ges. Leihzeit die Aufsichtspflicht der geliehenen Gegenstände und er ist für die Einhaltung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Für Schäden oder Verletzungen, die durch unsachgemäße Handhabung mit den geliehenen Gegenständen entstehen, übernimmt der Verleiher keinerlei Haftung. Eine Anleitung zur sachgemäßen Benutzung der Mietgegenstände wird dem Kunden bei Selbstabholung übergeben und bei Auslieferung beigelegt. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung entstehen.
Der Mieter haftet für Verlust während der Mietzeit. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an dem Gegenstand geltend machen.
Für in Verlust geratene Mietgegenstände hat der Mieter Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises (Neupreis) zu leisten.
Die Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist ausgeschlossen.
Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Fehlmengen, Bruch und Beschädigungen (auch an Transportbehältern) gehen zulasten des Mieters.
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Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen (z.B. GEMA) für den Betrieb der Geräte oder die Durchführung der Veranstaltung obliegt dem Kunden, der die Kosten dafür trägt. Dies gilt auch für die Feststellung der Eignung der Aufstellfläche der Geräte, einschließlich erforderlich werdender baustatischer Feststellungen.
§8Reinigung
Cocktailmaschinen, Slusheismaschinen und Softeismaschinen, werden aus hygienerechtlichen Gründen von uns gereinigt. Bei diesen Produkten ist die Endreinigung im Mietpreis enthalten.
Für sonstige Artikel:
Der Mietartikel muss trocken und frei von Speiseresten und Flüssigkeiten zurückgegeben werden. Bei Verschmutzung der zurückgegebenen Gegenstände, wird die Reinigung nach Zeitaufwand mit 45 € pro Stunde in Rechnung gestellt.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Silz. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt
ausschließlich deutsches Recht.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt.
$11 Datenschutzerklärung
In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung dieser Website.
Verantwortlicher
Maximilian Nöthen
Hauptstr. 100
76857 Silz
Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
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Darüber hinaus können Sie verschiedene Leistungen auf der Website nutzen, bei der weitere personenbezogene und nicht personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Ihre Rechte
Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte:
- Sie haben ein Auskunftsrecht bezüglich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die der Verantwortliche verarbeitet (Art. 15 DSGVO),
- Sie haben das Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden Daten, wenn diese unrichtig oder unvollständig gespeichert werden (Art. 16 DSGVO),
- Sie haben das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO),
- Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 18 DSGVO),
- Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
- Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO),
- Sie haben das Recht nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Art. 22 DSGVO),
- Sie haben das Recht, sich bei einem vermuteten Verstoß gegen das Datenschutzrecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Zuständig ist die Aufsichtsbehörde an Ihrem üblichen Aufenthaltsort, Arbeitsplatz oder am Ort des vermuteten Verstoßes.
Bilder der Fotoboxen
Die von den Fotoboxen gemachten Bilder, werden 30 Tage lang in unserer Cloud gespeichert. Auf den Ordner haben nur der Datenschutzbeauftragte und die Personen, die über den Link, der an den Mieter geschickt wird verfügen. Nach 30 Tagen werden ihre persönlichen Fotos von all unseren Systemen entfernt.